STEUERRECHT

Die Bearbeitung steuerlicher Fragen, die sich häufig auch mit Problemstellungen aus anderen Rechtsgebieten überschneiden, ist meine Aufgabe als Fachanwältin für Steuerrecht. Schnittstellen sind hier oft beispielsweise das Arbeitsrecht, das Erbrecht und das Gesellschaftsrecht, zu denen – neben dem steuerlichen Fachwissen – fundierte Rechtskenntnisse erforderlich sind, um zu einer zufriedenstellenden und rechtlich richtigen Gesamtlösung zu gelangen.

Sind Steuern fehlerhaft festgesetzt worden, vertrete ich Sie gegenüber dem Finanzamt bzw. vor den Finanzgerichten bei Einsprüchen und Klageverfahren. Es werden für Sie aber auch jegliche Steuererklärungen und -anmeldungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, u. a.), die Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse angefertigt.

Wir helfen Ihnen vor allem bei folgenden Angelegenheiten:

  • Einspruch gegen rechtswidrige Steuerbescheide
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Vollstreckung/Stundung/Erlass
  • Abwehr von Haftungsbescheiden
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Klage vor dem Finanzgericht
  • Steuererklärungen, -voranmeldungen
  • Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlüsse (Bilanz, Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Vertretung/Verteidigung im Steuerstrafverfahren